Beschwerde- und Hinweisgebersysteme

In der Sprehe-Gruppe haben die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln und die Prinzipien unserer Verhaltensgrundsätze sowie unseres „Code of Conduct“ höchste Priorität. Um diese Grundsätze zu gewährleisten und zu schützen, müssen wir über mögliche Fehlverhalten unserer Mitarbeiter:innen, Zulieferer und Dienstleister informiert werden.

Die Hinweisgebersysteme der Sprehe-Gruppe, wurden für Hinweise auf schwere Regel- und Rechtsverstöße von konzernangehörigen Mitarbeiter:innen oder von unseren Zulieferern eingerichtet. Bei konkreten Anhaltspunkten können Mitarbeiter:innen, Geschäftspartner, Kund:innen und andere Personen Hinweise zu Regelverstößen über die verschiedenen Meldewege, teilweise rund um die Uhr, abgeben.

Ihre Hinweise werden von unserem Menschenrechtsbeauftragten oder dessen Vertretung bearbeitet und mit äußerster Vertraulichkeit behandelt. Die Identität von Hinweisgeber:innen ist nur ihnen bekannt. Benachteiligungen von Hinweisgeber:innen werden nicht geduldet. Ihre Identität wird nur falls unbedingt erforderlich und nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung an die mit Aufklärung des Fehlverhaltens beteiligten Personen offengelegt.

So gehen wir mit Hinweisen um:

Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Relevante Informationen bezüglich Ihres Hinweises werden beschafft und bewertet. Dazu ist der Kontakt zu Hinweisgeber:innen teilweise vorgeschrieben und hilfreich. Wenn sich ein Fehlverhalten konkretisiert werden den Verantwortlichen entsprechende Maßnahmen zur Sanktionierung oder dessen Abstellung empfohlen. Sie, als Hinweisgeber:in, werden über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung vertraulich informiert.

Hinweisbereiche:

  • Verstöße des Unternehmens oder von Mitarbeiter:innen gegen gesetzliche strafbewehrte Verstöße oder bußgeldbewehrte Vorschriften und andere. (HinSchG)
  • Hinweise zu menschenrechts- oder umweltbezogenen Risiken in den Lieferketten um Verstößen vorzubeugen, zu minimieren oder zu beenden (LkSG).

Damit Ihre Hinweise vom Menschenrechtsbeauftragten angemessen und gründlich untersucht werden können ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich beschrieben wird. Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

Bitte beachten Sie, dass über diese Systeme keine Fragen zu oder Reklamationen an unseren Produkten bearbeitet werden können. Sollten Sie einen Hinweis zu Produkten haben, melden Sie sich bitte über unser Kontaktformular. Hier kommunizieren Sie direkt mit der richtigen Abteilung und Ihr Anliegen wird dort schnell und kompetent bearbeitet. In der Regel erhalten Sie an Werktagen innerhalb von 24 Stunden eine entsprechende Rückmeldung.

Unsere Beschwerde-/ Hinweisgebersysteme erreichen Sie über:

Per Post an:

Menschenrechtsbeauftragter der Union Besitz Holding GmbH & Co. KG

Heinrich-Beckermann-Straße 8

49692 Cappeln